Im Hinblick auf die Umflaggung von Yachten (z.B. von deutscher Flagge auf die Schweizer Flagge) vermeiden Sie den Verlust von viel Geld und ersparen sich zudem viel Ärger durch die vorherige Begutachtung durch einen Sachverständigen.
Um eine Yacht als Ihr Eigentum in ein Schiffsregister eintragen zu lassen, müssen je nach Land verschiedene Kriterien erfüllt sein. Mit unserer Beratung und Begutachtung vermeiden Sie, dass Ihre Yacht möglicherweise aufgrund nicht ausreichend erfüllter Anforderungen der Flagge oder Sicherheitsmängeln abgewiesen wird.
Vor dem Kauf einer Yacht sollten die Anforderungen Ihres gewünschten Schiffsregisters geprüft und die Yacht daraufhin begutachtet werden. Insbesondere wenn Sie in Erwägung ziehen, die Yacht gewerblich zu nutzen, lassen sich so spätere Unannehmlichkeiten und böse Überraschungen vermeiden. Nichts ärgerlicher, als wenn ein Eigner ein Schiff für den gewerblichen Betrieb auf See gekauft hat und dieses aufgrund entsprechender nicht kriterienkonformer Baukons-truktion nicht zugelassen wird.
